Die Kassenprüfung hat die Aufgabe die Stammeskassen zu prüfen. Die Prüfung erfolgt einmal jährlich vor der Stammesversammlung. Gruppenkassen sind von der Prüfung ausgechlossen, da diese unterjährig von der Gruppenleitung geprüft werden.

Die Kassenprüfung wird von der Stammesversammlung auf zwei Jahre gewählt, sie besteht aus zwei Personen, wovon eine mindestens 18 Jahre alt sein muss. Wählbar ist jedes Stammesmitglied mit einer Mitgliedschaft von möglichst mehr als zwei Jahren. Die Kandidierenden müssen Erfahrung aus der Sippenleiterrunde mitbringen und sollten weder Sprecher noch Kassenführung sein.