Präambel

Der Stamm David gehört zum Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder e.V. (VCP) und bekennt sich zu "Aufgabe und Ziel". Das Evangelium Jesu Christi ist die Grundlage seiner Arbeit. Er will es den Menschen bekannt machen und ihnen Raum für Gemeinschaft bieten.

 

Organisation des Stammes

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im Stamm David ergibt sich durch die Zuordnung zum VCP Münster-Hiltrup. Diese erfolgt durch den VCP Bundesverband.

 

Pfadfinderinnen- bzw. Pfadfinderversprechen

Für jede Altersgruppe gibt es ein individuell und altersspezifisch gestaltetes Versprechen, welches sich an der vom Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder e.V. (VCP) erarbeiteten Stufenkonzeption ausrichtet. Voraussetzung für das Ablegen des Versprechens ist die Anerkennung der Stammesordnung und die persönliche Mitgliedschaft im VCP Müns-ter-Hiltrup. Unabhängig vom Stufenversprechen kann jedes Mitglied des VCP Münster-Hiltrup zusätzlich das Stamm-David-Versprechen ablegen. Dieses lautet wie folgt:

Als christliche(r) Pfadfinderin/Pfadfinder bekenne ich mich zu den Zielen des Stammes und "Aufgabe und Ziel" des VCP. Mit Gottes Hilfe verspreche ich, mich in meine Sippe und den Stamm aktiv einzubringen. Auch will ich versuchen, mein tägliches Leben nach dem Evangelium Jesu Christi auszurichten.

 

Stammesversammlung

Die Stammesversammlung wählt die Sprecher, die Kassenführung, die Kassenprüfung sowie alle nötigen Delegierten des Stammes. Sie entscheidet mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten über Änderungen der Stammesordnung. Die Teilnahme an der Stammes-versammlung sollte für jedes Stammesmitglied selbstverständlich sein.

Sie tagt einmal jährlich möglichst vor der Landesversammlung. Eine schriftliche Einladung muss spätestens 21 Tage vor dem Termin an alle Stammesmitglieder erfolgt sein. Jedes Stammesmitglied hat eine Stimme. Auf Antrag von mindestens einem Viertel der Stammes-mitglieder muss eine außerordentliche Stammesversammlung einberufen werden. Alle Wahlen sind öffentlich per Handzeichen durchzuführen. Auf Antrag von mindestens einer Person müssen geheime Wahlen durchgeführt werden. Darüber hinaus gelten die spezifischen Bestimmungen der zu wählenden Ämter.

Die Stammesversammlung bestimmt aus ihrer Mitte eine Protokollführung, welche den Verlauf und die Ergebnisse der Veranstaltung schriftlich festhält.

 

Sprecher

Die Sprecher sind der offizielle Repräsentant des Stammes nach innen und nach außen. Sie sind verantwortlich für die Durchführung der Sippenleiterrunde und der Stammesversammlung. Sie führen eine Mitgliederliste und nehmen die Aufnahme neuer Mitglieder vor. Beschlüsse der Sippenleiterrunde sind für sie verbindlich und sie sorgen für deren Umsetzung. Sie können eine außerordentliche Stammesversammlung einberufen. Unterjährig haben die Sprecher die Aktivitäten der Kassenführung nachzuvollziehen. Sie bilden zusammen mit der Kassenführung den Vorstand.

Die Sprecher werden auf zwei Jahre von der Stammesversammlung gewählt und sind zwei Personen, wovon eine mindestens 18 Jahre alt sein muss. Wählbar ist jedes Stammesmitglied mit einer Mitgliedschaft von möglichst mehr als zwei Jahren. Die Kandidierenden müssen Erfahrung aus der Sippenleiterrunde mitbringen.

Die Vorgeschlagenen sind zu befragen, ob sie die Wahl annehmen würden. Jedes Stammesmitglied hat zwei Stimmen. Gewählt sind die zwei Personen mit der höchsten Stimmenanzahl. Sie haben die Wahl anzunehmen.

 

Kassenführung

Der Kassenführung obliegt die Führung der Stammeskasse. Sie hat ein Vetorecht bei Ausgaben, die aus ihrer Sicht wirtschaftlich unzumutbar sind. Sie ist verantwortlich für die Beantragung von Fördermitteln. Sie bildet zusammen mit den Sprechern den Vorstand.

Die Kassenführung wird auf zwei Jahre von der Stammesversammlung gewählt und besteht aus einer Person, welche mindestens 18 Jahre alt sein muss. Wählbar ist jedes Stammesmitglied mit einer Mitgliedschaft von möglichst mehr als zwei Jahren. Die Kandidierenden müssen Erfahrung aus der Sippenleiterrunde mitbringen und sollten nicht Sprecher sein.

Die Vorgeschlagenen sind zu befragen, ob sie die Wahl annehmen würden. Jedes Stammesmitglied hat eine Stimme. Als Kassenführung gewählt ist die Person mit der höchsten Stimmenanzahl. Sie hat die Wahl anzunehmen.

 

Kassenprüfung

Die Kassenprüfung hat die Aufgabe die Stammeskassen zu prüfen. Die Prüfung erfolgt einmal jährlich vor der Stammesversammlung. Gruppenkassen sind von der Prüfung ausgechlossen, da diese unterjährig von der Gruppenleitung geprüft werden.

Die Kassenprüfung wird von der Stammesversammlung auf zwei Jahre gewählt, sie besteht aus zwei Personen, wovon eine mindestens 18 Jahre alt sein muss. Wählbar ist jedes Stammesmitglied mit einer Mitgliedschaft von möglichst mehr als zwei Jahren. Die Kandidierenden müssen Erfahrung aus der Sippenleiterrunde mitbringen und sollten weder Sprecher noch Kassenführung sein.

Die Vorgeschlagenen sind zu befragen, ob sie die Wahl annehmen würden. Jedes Stammesmitglied hat zwei Stimmen. Als Kassenprüfung gewählt sind die beiden Personen mit der höchsten Stimmenanzahl. Sie haben die Wahl anzunehmen.

 

Landesversammlungsdelegation

Die Landesversammlungsdelegation ist der offizielle Repräsentant des Stammes auf der Landesversammlung.

Die Landesversammlungsdelegation wird auf ein Jahr von der Stammesversammlung gewählt. Die Summe der zu wählenden Personen ergibt sich aus dem aktuellen Delegierten-schlüssel des VCP Land Westfalen e.V..
Wählbar ist jedes Stammesmitglied, mit einer Mitgliedschaft von möglichst mehr als zwei Jahren. Die Kandidierenden sollen Erfahrung aus der Sippenleiterrunde mitbringen.

Die Vorgeschlagenen sind zu befragen, ob sie die Wahl annehmen würden. Jedes Stammesmitglied hat so viele Stimmen wie Delegationsposten zu vergeben sind. Gewählt sind die Personen in der Reihenfolge ihrer Stimmenanzahl. Sie haben die Wahl anzunehmen.

 

Sippenleiterrunde

Die Sippenleiterrunde erledigt die laufende Arbeit des Stammes und führt die Beschlüsse der Stammesversammlung aus. Sie ist verantwortlich für die Gruppenstunden, Lager und Fahrten, Aktionen, das Stammesmaterial, die administrativen Aufgaben und die Archivierung der Stammesgeschichte.

Mitglied der Sippenleiterrunde ist, wer aktiv eine Sippe leitet und der Vorstand. Zur Verwaltung des Materials, der Informations- und Datenverarbeitung und zur Archivierung der Stammesgeschichte wählt sie Beauftragte. Sie ist mit der Hälfte der Mitglieder beschlussfähig.

Die Beauftragungen der Sippenleiterrunde werden jeweils an Einzelpersonen bis auf Widerruf vergeben. Vor der jeweiligen Wahl sind die Kandidierenden zu befragen, ob sie die Wahl annehmen würden. Jedes Mitglied der Sippenleiterrunde hat eine Stimme. Gewählt ist jeweils die Person mit der höchsten Stimmanzahl. Sie hat die Wahl anzunehmen.

 

Beauftragungen der Sippenleiterrunde

Material

Sie/Er ist verantwortlich für die Verwaltung und den Erhalt des Stammesmaterials und den Materialkeller.

 

Archiv

Sie/Er ist verantwortlich für das Sammeln und zur Verfügung stellen von allem für die Stammesgeschichte wichtigen Material.

 

Informations- und Datenverarbeitung

Sie/Er ist verantwortlich für die Einführung, Wartung und Weiterentwicklung von IT-Systemen. Sowie die Informations- und Datenverarbeitung und die dafür benötigte Hard- und Software.

 

Anhang

Materialordnung

  • Materialentnahmen, welche zur Realisierung der Gruppenstunden notwendig sind, können von den Gruppenleitenden eigenständig durchgeführt werden.
  • Materialentnahmen, welche zur Realisierung von Stammesveranstaltungen, wie z.B. Fahrten und Lagern notwendig sind, sollten ausschließlich in Absprache mit der/dem Materialbeauftragten erfolgen.
  • Über die Leihgabe von Material an Dritte und an Mitglieder, zum privaten Gebrauch, ent-scheidet die/der Materialbeauftragte mit dem Vorstand. Bei einer solchen Leihgabe wird um eine Spende gebeten.

 

Beitragsordnung

Es gelten die Beitragssätze des VCP Land Westfalen e. V. und des Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder e. V.. Jede Gruppe verwaltet ihre eigene Kasse selbständig und entscheidet demokratisch über den zu zahlenden Gruppenbeitrag.

 

Tracht

Zu allen Veranstaltungen des Stammes und des VCP sollte die Tracht getragen werden. Die Tracht sollte mit folgenden Webzeichen versehen sein: das VCP-Zeichen auf der linken Brusttasche, das jeweilige männlich/weibliche Weltverbandszeichen eine Handbreit unter der linken Schulter, das Stammesabzeichen eine Handbreit unter der rechten Schulter. Als Halstuch wird das jeweilige VCP-Stufenhalstuch getragen. Darüber hinaus gilt die in der VCP Bundesordnung beschriebene „Trachtordnung des VCP“.

 

Sonstiges

In der Gruppenstunde ist das Rauchen und der Genuss von Alkohol verboten. Bei allen weiteren Stammesaktivitäten sind die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen einzuhalten. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol und Rauchwaren wird vorausgesetzt.